Parlamentarische Anfragen an den Senat zu dem Autokorso-Berlin am 26.03.2021

https://www.parlament-berlin.de/de/Lexikon/Anfrage

Am 26.03.2021 wurde der angemeldete Autokorso-Berlin von der Polizei verhindert.

1. Welche Polizeikräfte waren eingesetzt?

2. Welche Polizeikräfte waren mit der Überwachung der Einhaltung des „Hygienekonzeptes“ beauftragt?

3. Gibt es eine einsatzvorbereitende Einweisung für die eingesetzten Polizeikräfte?

4. Werden dabei den eingesetzten Polizeikräften die Grundsätze der Mäßigung und Zurückhaltung, des deeskalierenden Handelns nahegebracht?

5. Werden die eingesetzten Kräfte motiviert, das Gesetz über den unmittelbaren Zwang unter Ausnutzung aller individuellen Spielräume, also „mit aller Härte“ auszunutzen?

6. Welchen Ausbildungsstand hatten die eingesetzten Polizeikräfte?

7. Wenn in der Ausbildung, in welchem Ausbildungsjahr?

8. Wenn in der Ausbildung, wie kamen die Ausbilder ihrer Verantwortung zur Garantie rechtsstaatlichen Handelns ihrer Auszubildenden nach?

9. Wie viele Anzeigen wegen des Verdachts auf Ordnungswidrigkeiten wegen welcher Delikte wurden gestellt?

10. Wie viele Anzeigen wegen des Verdachts auf Straftaten wegen welcher Delikte wurden gestellt?

11. Welche polizeilichen Dienstkräfte nahmen die Anzeigen nach 9. und 10. auf?

12. Warum wurden die Betroffenen gegen ihren erklärten Willen vom Versammlungsort entfernt?

13. Wie rechtfertigt sich die hierbei angewendete körperliche Gewalt gegen die Betroffenen?

14. Ein Versammlungsteilnehmer, der auf seinem aufgebockten Motorrad sitzend die Abfahrt des Korso erwartete, wurde nach kurzer polizeilicher Ansprache wegen Nichttragens einer Maske von eingesetzten Polizeikräften vom Motorrad gerissen, zu Boden gebracht und geschlagen. Teilt der Senat die Ansicht, daß die eingesetzten Kräfte ihre Kompetenz überschritten und den Motorradfahrer bestrafend verprügelten?

15. Wie bewertet der Senat die Außenwirkung seiner Maßnahmen, insbesondere gegen den vorgenannten Motorradfahrer, im Hinblick auf das Erscheinungsbild der Berliner Polizei in der Öffentlichkeit, auch der virtuellen des Internets, als eine Polizei auf freiheitlich-demokratischer Grundlage?

16. Warum verweigerten eingesetzten Dienstkräfte die Aufnahme von Strafanzeigen von am Korso teilnehmender Bürgern gegen einzelne der eingesetzten Polizeikräfte?

17. Warum verwehrten die eingesetzten Polizeikräfte einer Sanitäterin den Zugang zu einer im Polizeigewahrsam befindlichen Person, welche für alle umstehenden Bürger offensichtlich bewußtlos oder leblos war?

18. Teilt der Senat die Ansicht, daß der Griff zur Dienstwaffe schon als Schusswaffenandrohung gilt?

19. Falls der Senat die Frage 18 bejaht, wurde dies den eingesetzten Dienstkräften in ihrer Ausbildung vermittelt?

20. Falls die Frage 19 bejaht, wie beurteilt der Senat die Weigerung eines Beamten, seine Hand von der Dienstwaffe zu nehmen, nachdem er von einem Bürger auf die davon ausgehende Bedrohung aufmerksam gemacht worden war?

21. Mit welcher Begründung erteilte die Polizei nach vierstündiger Verspätung der Abfahrt des Korso plötzlich die Auflage, die Zahl der teilnehmenden Kfz auf 50, also ein Viertel bis ein Drittel zu reduzieren?

22. Warum wurden durch die Polizei zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abfahrt gegen 22.30 Uhr beide Parkplatzzufahrten gesperrt und nur durch die östlich gelegene Ausfahrt Fahrzeuge in kleinen Gruppen die Ausfahrt gestattet?

Hier meine Notizen (als Fragmente)

Uhrzeit

18.30 Eintreffen der ersten Teilnehmer

18.00 Der Versammlungsleiter eröffnet die Veranstaltung

18.20 drei Versammlungsteilnehmern werden durch die Polizei vom Versammlungsort

verschleppt und erhalten Anzeigen wegen Verstoß Hygiene

weitere Versammlungsteilnehmer erhalten Anzeigen

Mindestens einer darunter wegen Beleidigung

20.00 (gegen) Die Verschleppten sind frei.

Motorradfahrer zusammengeschlagen und vom Versammlungsort verschleppt.

Nach seiner Freilassung muß ein RTW angefordert werden.

? Eintreffen des RTW und Notbehandlung des Motorradfahrers.

? Polizei verweigern die Aufnahme von Strafanzeigen der Geschädigten

? Reguläre Polizei (richtige Polizei = RiPo) wird über Notruf 110 angefordert

? Eintreffen der regulären Polizei

Beginn der Anzeigenaufnahme

22.00 (gegen) Die Anzeigenaufnahmen sind abgeschlossen. Der Korso macht sich zur Abfahrt

bereit. Die Polizei leitet die Strassensperrung ein. Dieser Vorgang dauert einige Minuten.

Der Autokorso wartet.

? In dieser kurzen Zeitspanne wird eine Frau (weißer Anorak) verschleppt. Sie wird von einer

großen Zahl Polizisten verfolgt, während sie in Richtung des Parkplatzes/Versammlungsort

flieht. Hier erreichen die Beamten sie, bringen sie sofort zu Boden und tragen sie weg. Die

Frau verliert das Bewußtsein.

? polizeiliche Auflage: nur 50 Fahrzeuge teilnehmen.

? Der Vers-Leiter erklärt die Veranstaltung für beendet.

23.00 (gegen) Die ersten Kfz verlassen den Parkplatz.

? Die Polizei sperrt beide Abfahrten von dem Parkplatz.

? Die Polizei gestattet weiteren Kfz die Abfahrt

? Die Polizei sperrt erneut beide Abfahrten